ISO 9001
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Der Datenschutzbeauftragte ist eine interne Selbstkontroll-Instanz, die die Datenschutzbehörde im Unternehmen vertritt.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist für das Unternehmen das Organ, das diese Selbstkontrolle ausübt. Zu seinen Aufgaben gehört es, auf die Einhaltung der Vorschriften aus dem BDSG zu achten und diese durchzusetzen um die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Die Regelungen über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden sich insbesondere in §§4f und 4g BDSG.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt den meisten Unternehmen zwingend vor, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Vor der Bestellung eines DSB muss geklärt werden: