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Spätestens seit Ende der Übergangsfrist im Jahre 2004 sind praktisch alle Unternehmen aus der Privatwirtschaft (so genannte "nicht-öffentliche Stellen") zur Umsetzung eines funktionierenden Datenschutzes und den daraus resultierenden minimalen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

Wir können Ihnen aufzeigen, inwieweit Ihr Unternehmen diese Anforderungen bereits erfüllt oder welche konkreten Datenschutz-Maßnahmen Sie noch umsetzen müssen, um die verpflichtenden Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

unsere Leistungen

Das Leistungsspektrum der QUINTEC umfasst die Analyse Ihrer Datenschutz- situation mit zertifiziertem Fachpersonal und die anschließende Einrichtung eines funktionierenden Datenschutzes. Wir wenden dabei auf Ihren Betrieb optimierte Methoden und Verfahren aus der Informations- technologie an.

Wir können Ihnen im Bedarfsfall einen fachkundigen und zuverlässigen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen, der alle Anforderungen des BDSG erfüllt und in dem Rahmen für Sie tätig wird, wie es Ihre individuelle betriebliche Situation erfordert.

Mit der Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bieten wir besonders kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, die gesetzlichen Bestimmungen effektiv und professionell umzusetzen.

Vorteile durch einen externen Datenschutzbeauftragten

  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Keine fixen Personalkosten oder Weiterbildungskosten
  • Flexible Anpassung des Aufwandes für den Datenschutz an die individuelle Situation im Unternehmen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Keine Interessenkollisionen mit dem primären Aufgabenumfeld eines internen Mitarbeiters
  • Keine zeitweise Freistellung eines internen Mitarbeiters notwendig 
  • Kein erhöhter Kündigungsschutz wie für den internen DSB ist zu beachten
  • Ihr Datenschutzbeauftragter ist ohne Zusatzkosten immer auf dem aktuellsten Know How
  • Ein kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit kurzfristig zur Verfügung
  • Kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
  • Ein externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter ergibt einen Wettbewerbsvorteil durch Gewinn an Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Image
  • Effektive Umsetzung des Datenschutzes ohne Betriebsblindheit
  • Externe Fachkenntnis und Erfahrungen können für das eigene Unternehmen genutzt werden